Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Sie als Abfallerzeuger sind dazu verpflichtet sich Gewissheit zu verschaffen daß das beauftragte Unternehmen zur vorschriftsmäßigen Erledigung der übertragenen Entsorgungsaufgaben tatsächlich im Stande und befugt ist.
Wir sind sein der Gründung 2001 ein durch die DEKRA zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Wir sind ein nach § 52 KrW-/AbfG zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.
Unser Betrieb wird jährlich durch einen neutralen Sachverständigen begutachtet und behördlich überwacht. Im Rahmen der Überwachung weisen wir entsprechend den Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung folgende Sachverhalte nach: Die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde sowie regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter, die Zusammenarbeit mit ausschließlich überprüften oder zertifizierten Subunternehmern (Verwerter). Lückenlose Nachvollziehbarkeit der Entsorgungswege durch ein Betriebstagebuch.
Dies bringt für Sie den Vorteil, das sie Ihrer gesetzlich geforderten Sorgfaltspflicht gemäß dem BGH Urteil vom 02.03.1994 nachkommen und sich einem absolut zuverlässigen und kompetenten Entsorgungspartner zur Lösung Ihrer Abfallprobleme anvertrauen.
